- Wer braucht ein Visum?
- Wie beantrage ich ein Visum?
- Wie erhalte ich ein Visum?
- Nach der Einreise
- Krankenversicherung
Bürger von Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat (Schweiz, Australien, Israel, Japan, Süd-Korea, Kanada, Neuseeland und der USA), benötigen für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tage pro Halbjahr kein Visum.
Sie können die Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einholen. Die Website der Ausländerbehörde Berlin gibt Antworten auf Fragen zu Einreise, Aufenthalt, Studium und Beschäftigung.
Deutsche Botschaften weltweit
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/03-WebseitenAV/Uebersicht_node.html
Wie erhalte ich ein Studentenvisum für die Einreise nach Deutschland?
http://www.germany-visa.org/student-visa/
http://www.auswaertiges-amt.de/EN/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.html/
Wie erhalte ich ein Sprachkurs-Visum für die Einreise nach Deutschland?
http://www.germany-visa.org/student-visa/language-course/
Zur Beantragung eines Spracherwerbs-Visums melden Sie sich bitte zu einem Deutschkurs (DaF) bei der SprachAcademy in Berlin an. Nach Begleichung der gesamten Kursgebühren und der Anmeldegebühr erhalten Sie eine entsprechende Anmeldebescheinigung und Zahlungsbestätigung für den Visumsantrag. Hiermit können Sie ein Visum (bzw. eine Visumsverlängerung) bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Bei Ihrem Visumantrag können auch eine Unterkunftsbescheinigung und eine Krankenversicherung verlangt werden. Die Botschaft verlangt einen Nachweis, dass der Sprachlernaufenthalt in Deutschland finanziell abgesichert ist. Für den Besuch einer Sprachschule dürfen keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden.
- Beim Bürgeramt ist sein/ihr Wohnungseinzug anzumelden (Datum/Adresse).
- Bei der Ausländerbehörde muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Vorzulegen sind:
- Pass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Unsere Sprachschulbescheinigung
- Krankenversicherung
- Finanznachweis z.B. Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck, ggf. Kontoauszüge.
Gewährt Ihre Krankenversicherung Ihnen für den Aufenthalt in Deutschland ausreichenden Versicherungsschutz?
Wenn Ihre Krankenversicherung nicht in Deutschland gültig ist, raten wir Ihnen dringend zum Abschluss einer Krankenversicherung.
Wenn Sie ein Visum für Ihren Deutschkurs benötigen, ist eine umfassende Krankenversicherung zwingend vorgeschrieben.
Bei uns sind Sie auf Wunsch gut versichert: Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland können während ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland preiswert kranken-, unfall- und haftpflichtversichert werden.
Eine Private Krankenversicherung für Sprachschüler ab ca. 30,-€ im Monat können Sie direkt hier abschließen und die Versicherungsbestätigung sofort selbst ausdrucken!
Private Krankenversicherung für Sprachschüler
Wer wird versichert?
Alle Personen zwischen 6 und 60 Jahre, die sich vorübergehend legal in Deutschland oder Österreich aufhalten und mindestens 2 Jahre vor Einreise keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland bzw. Österreich hatten.
Was kostet die Versicherung?
Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt in der Auslandsversicherung "Klemmer Students Start " in den ersten 12 Monaten € 31 / Monat, im "Klemmer Students Basic" € 37 / Monat und im "Klemmer Students Premium" € 42 / Monat.