Integrationskurse werden über unseren Träger Fusion Bildung e.V. angeboten
- Ziele der Integrationskurse
- Inhalt und Ablauf
- Für Neuzuwanderer sowie teilnahmeverpflichtete Altzuwanderer
- Für Asylbewerber
Warum sollte ich Deutsch lernen?
- Wenn Sie in Deutschland leben möchten.
- Wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen
----lernen möchten.
- Teilhabe an der deutschen Kultur.
- Allein für die Einbürgerung ist das erfolgreiche Absolvieren des Sprachniveaus A2/B1 Bedingung.
Zuständig für die Entwicklung und Durchführung der Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Es führt die Integrationskurse in Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, Kommunen, Migrationsdiensten und Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch und gewährleistet ein ausreichendes Kursangebot.
Ziele der Integrationskurse
- die Förderung der Integration von Migranten und Migrantinnen im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und
--Chancengleichheit
- die Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse zum Sprachniveau B1 als Basis für die berufliche, soziale, kulturelle und --gesellschaftliche Integration
- das Zurechtfinden in der Gesellschaft und fördern des positiven Umgangs mit der neuen Lebenswirklichkeit
- die Vermittlung der Kultur, Geschichte und Demokratie Deutschlands
Der Integrationskurs besteht aus
- dem Sprachkurs mit 600 Unterrichtseinheiten und Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwander und
- dem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten und der Teilnahme an dem Test “Leben in Deutschland”.
Zertifikat Integrationskurs
Am Ende des Sprachkurses und des Orientierungskurses müssen Sie jeweils eine Prüfung ablegen. Wenn Sie beide Prüfungen bestehen, erhalten Sie das “Zertifikat Integrationskurs”.
Seit 2005 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Gesetz, das ausländische Mitbürger unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, einen kostenlosen Integrationskurs zu beantragen. Diese Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.
Der allgemeine Integrationskurs umfasst insgesamt 700 Unterrichtseinheiten. Den ersten Teil, bestehend aus 600 Unterrichtseinheiten, bildet der Sprachkurs. Im Anschluss daran besuchen Sie den Orientierungskurs, der aus den restlichen 100 Unterrichtseinheiten besteht.
Ziel:
Erwerb des Sprachniveaus B1: Das Kursziel ist erreicht, wenn sich ein Kursteilnehmer im täglichen Leben selbstständig sprachlich zurechtfinden und sich schriftlich ausdrücken kann.
Anmeldung zum Integrationskurs.
Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt oder verpflichtet sind, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Bestätigung (Berechtigungsschein) von der Ausländerbehörde oder der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Stelle. Gleichzeitig erhalten Sie auch eine Liste der Kursträger, die in der Nähe Ihres Wohnortes Integrationskurse durchführen.
Bitte melden Sie sich so bald wie möglich bei einem Kursträger an und legen ihm den Berechtigungsschein vor. Wenn im Berechtigungsschein unter „Die Teilnahmeberechtigung bzw. die Teilnahmeverpflichtung ist gültig bis…“ ein Datum steht, dann können bzw. müssen Sie sich bis spätestens zu diesem Zeitpunkt bei einem Kursträger anmelden.
Kosten des Integrationskurses
Eine Kursstunde wird mit 3,90 Euro je TeilnehmerIn für den allgemeinen Integrationskurs vergütet. Sie beteiligen sich mit 1,95 Euro an jeder Unterrichtsstunde, das BAMF übernimmt die restlichen Kosten. Bei einer Stundenanzahl von 700 Unterrichtseinheiten entsteht für Sie somit ein Eigenanteil in Höhe von 1365,00 Euro.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten oder für Sie die Zahlung des Kostenbeitrages eine besondere Härte darstellt, wird eine Einkommensprüfung durchgeführt und Sie können vom Kostenbeitrag befreit werden.
Für eine Einkommensprüfung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Mietvertrag
- Abschlagsrechnung der Stadtwerke (Strom und Gas)
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (jeweils die 3 letzten Verdienstbescheinigungen)
- Anzahl und Alter der Kinder
- Eventuelle Unterhaltszahlungen
- Nebeneinkünfte
Eine Zulassung zum Integrationskurs mit Kostenbefreiung sowie das Anmeldeformular muss schriftlich beantragt werden und kann bei uns gestellt werden.
Nehmen Sie erfolgreich am Abschlusstest teil, kann Ihnen das Bundesamt 50 % der gezahlten Kursgebühr zurückerstatten. Vorausgesetzt,
dass Sie nach dem 08.12.2007 erfolgreich am Abschlusstest teilgenommen haben. Erst dann kann Ihnen das Bundesamt 50 % des gezahlten Kostenbeitrags zurück bezahlen. Dies gilt aber nur, wenn zwischen dem Ausstellen Ihrer Teilnahmeberechtigung und dem Abschlusstest nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind. Für die Rückerstattung müssen Sie bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes einen Antrag stellen.
Fahrtkosten
Wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen und Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, können Ihnen die Fahrtkosten erstattet werden, sofern sie notwendig sind.
Das gilt auch, wenn Sie vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit wurden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilnehmen.
(Syrien, Irak, Iran und Eritrea)
Die Teilnahme am Kurs ist für Sie kostenlos.
Alle Information:
Deutsch
----------12345678910Englisch
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----------12345678910Arabisch
Persisch
---------12345678910Kurdisch-Kurmanci
--1234567Farsi
---------12345678910111213Tigrinya